Unser aktuelles Schulprogramm finden Sie hier als Download:
Schulprogramm.pdf (PDF, 123 kb)
Ergänzung zur Nutzung digitaler Endgeräte:
Seit dem 1. August 2025 gelten in Schleswig-Holstein neue Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen.
Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 9. Klasse ist die private Nutzung von Handys und anderen digitalen Geräten während der Schulzeit grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Geräte dürfen im Unterricht oder bei anderen schulischen Veranstaltungen genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies erlaubt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein digitales Gerät für den Unterricht oder zur Förderung der Medienkompetenz eingesetzt wird.
In einem Notfall, insbesondere bei einer Gefahr für Leben oder Gesundheit, ist die Nutzung auch ohne vorherige Erlaubnis möglich.
Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf ein digitales Gerät angewiesen sind, sind von dieser Regelung nicht beeinträchtigt.
Wenn ein digitales Gerät nicht genutzt werden darf, muss es ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt und in der Schultasche aufbewahrt werden.
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, diese Regelung zu beachten.
